Diese Seite ist für Sie geschrieben, nicht für Ihre Eltern. Wenn Sie überlegen, Ihr Studium zu beenden, oder es schon getan haben, stehen hier die Fragen, die jetzt nacheinander anstehen – in der Reihenfolge, in der sie dringend werden.
Vorweg eine Zahl, die zur Einordnung hilft: 28 von 100 Bachelorstudierenden schließen ihr Studium nicht ab. An Universitäten sind es 35, an Hochschulen für angewandte Wissenschaften 20. In Mathematik und den Naturwissenschaften ist es jede zweite Person. Wie sich diese Zahlen zwischen den Fächern verteilen, steht unter Studienabbruch: Wo er stattfindet – und wo kaum.
Das ändert nichts an Ihrer Lage, aber es rückt sie zurecht: Sie sind nicht der Einzelfall, für den man sich erklären muss.
Die Reihenfolge, auf die es ankommt
Die meisten Fehler nach einem Abbruch entstehen nicht aus falschen Entscheidungen, sondern aus dem Zeitpunkt. Vier Dinge hängen an Fristen, die weiterlaufen, ob man sie kennt oder nicht.
Klären Sie die Krankenversicherung, bevor das Semester endet. Die studentische Versicherung endet mit der Exmatrikulation. Ihre Krankenkasse sagt Ihnen, was an ihre Stelle tritt – Familienversicherung, freiwillige Versicherung oder die Versicherung über einen Ausbildungsbetrieb. Ein Anruf, der später Geld spart.
Sprechen Sie mit dem BAföG-Amt, nicht über es. Ein Abbruch und ein Fachrichtungswechsel sind zwei verschiedene Dinge mit verschiedenen Folgen, und beide hängen am Zeitpunkt und an Ihrem Semesterstand. Wer früh fragt, hat Möglichkeiten; wer wartet, bekommt einen Bescheid.
Rechnen Sie in Ausbildungsjahren, nicht in Semestern. Ausbildungen beginnen im August oder September, beworben wird sich ein Dreivierteljahr vorher. Wer im Februar exmatrikuliert wird, hat sechs Monate – das ist knapp, aber es reicht. Wer bis September wartet, verliert ein volles Jahr.
Melden Sie sich arbeitsuchend. Das geht auch ohne Anspruch auf Geld und verpflichtet Sie zu nichts. Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit steht Ihnen damit offen, und offene Ausbildungsstellen laufen ohnehin dort zusammen.
Ihre Semester sind nicht verloren
Das ist der Punkt, den kaum jemand kennt, und er ist der wertvollste auf dieser Seite: Eine Ausbildung kann verkürzt werden, wenn Sie schon studiert haben. Rechtsgrundlage ist § 8 des Berufsbildungsgesetzes. Betrieb und Auszubildende stellen den Antrag gemeinsam, entschieden wird von der zuständigen Kammer – IHK oder Handwerkskammer.
Angerechnet werden kann, was Sie mitbringen: Vorbildung, erworbene Kenntnisse, in vielen Fällen auch Studienleistungen. Aus drei Jahren werden dann zweieinhalb oder zwei. Der Antrag gehört an den Anfang der Ausbildung, nicht ans Ende.
Dazu kommt etwas, das viele unterschätzen: Betriebe stellen Studienabbrecher gern ein. Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat ausbildende Betriebe danach gefragt – die Bereitschaft ist groß, und zwar ausdrücklich ohne Sonderbehandlung. Was Sie an Fachlichkeit, Selbstorganisation und Durchhaltevermögen aus dem Studium mitbringen, ist dort kein Makel, sondern das Argument.
Was wir dann tun
Unsere Arbeit fängt an, wo diese Formalien aufhören. Ein Abbruch beantwortet nur die Frage, was nicht passt. Er beantwortet nicht, was passt – und die zweite Wahl fällt vielen schwerer als die erste, weil das Vertrauen ins eigene Urteil beschädigt ist.
Deshalb steht bei uns die Bestandsaufnahme vor der Entscheidung: ein Testverfahren, das Fähigkeiten misst statt sie abzufragen, ein Auswertungsgespräch und die Begleitung bis zum Ausbildungs- oder Studienbeginn. Wie das im Einzelnen abläuft und was es kostet, steht unter Ablauf und Kosten.
Wir sagen Ihnen auch, wenn ein zweiter Anlauf im selben Fach der richtige Weg wäre. Ein Abbruch ist nicht automatisch ein Grund, das Fach zu wechseln.
Wer welche Frage beantwortet
Damit Sie nicht bei den Falschen anrufen:
- Agentur für Arbeit – arbeitsuchend melden, Berufsberatung, offene Ausbildungsstellen
- Ihre Krankenkasse – wie Sie nach der Exmatrikulation versichert sind
- Das BAföG-Amt Ihrer Hochschule – was mit bereits gezahlten Leistungen geschieht
- IHK oder Handwerkskammer – ob und um wie viel eine Ausbildung verkürzt werden kann
- Die Studienberatung Ihrer Hochschule – Fristen für Exmatrikulation und Fachwechsel
- Wir – ob der nächste Weg zu Ihnen passt, bevor Sie ihn einschlagen
Wo unsere Beratung endet und wer dann übernimmt, steht unter Kooperationspartner.